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   BFH, 23.10.2008 - X B 168/08   

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https://dejure.org/2008,12649
BFH, 23.10.2008 - X B 168/08 (https://dejure.org/2008,12649)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2008 - X B 168/08 (https://dejure.org/2008,12649)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - X B 168/08 (https://dejure.org/2008,12649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision; Verfahrensaussetzung nach § 74 FGO

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 168/08
    Schließlich muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, und vom 13. Juni 2005 I B 138/04, BFH/NV 2005, 2212).
  • BFH, 12.01.2006 - II B 65/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; Rückwirkung einer Genehmigung

    Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 168/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Entscheidung des FG in einem solchen Maß fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wieder hergestellt werden könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 138/04

    NZB: keine Berücksichtigung des Beteiligtenvorbringens, Verletzung der

    Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 168/08
    Schließlich muss die Erheblichkeit des gerügten Verfahrensmangels dargetan werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, und vom 13. Juni 2005 I B 138/04, BFH/NV 2005, 2212).
  • BFH, 09.07.1992 - IV R 55/90

    Klagebefugnis einer Mitberechtigten

    Auszug aus BFH, 23.10.2008 - X B 168/08
    Ungeachtet dessen, dass eine Verletzung der Pflicht, das Verfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen, einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens darstellen kann (BFH-Urteil vom 9. Juli 1992 IV R 55/90, BFH/NV 1993, 81; Beermann in Beermann/Gosch, FGO, § 115 Rz 166), kann die Revision wegen eines solchen Verfahrensfehlers nur zugelassen werden, wenn dieser Verstoß gerügt worden ist (Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 50).
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